Schon im September haben wir ausführlich über die wichtigsten Änderungen im GEG (Gebäudeenergiegesetz) berichtet. Die wichtigsten Änderungen betreffen vor allem neu installierte Heizungen, die ab Januar 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Diese Regelung betrifft vor allem Neubauimmobilien in ausgewiesenen Neubaugebieten, deren Bauanträge ab dem 01. Januar 2024 eingereicht werden.
Wer vor dem Austausch einer Heizungsanlage in einer Bestandsimmobilie steht, sollte auch hier schon den Einbau einer Heizung in Erwägung ziehen, welche mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien – wie Solarthermie, Hybridheizungen oder über eine elektrische Wärmepumpe – betrieben wird.
Neu ist auch die verpflichtende Beratung durch einen Fachmann vor dem Einbau einer Heizungsanlage, die mit fossilen Brennstoffen heizt. Hierbei soll besonders auf die Wirtschaftlichkeit der Heizungsanlage, im Hinblick auf mögliche, steigende Energiekosten eingegangen werden. Dies soll Hausbesitzer vor Fehlinvestitionen schützen.