Schon beim Kauf einer Immobilie lassen sich einige Kosten absetzen. Wichtig hierbei ist, dass die Immobilie als vermietete Kapitalanlage dienen soll!
Die Anschaffungskosten einer Immobilie können jährlich abgeschrieben werden. Die Höhe und Dauer der Abschreibung variieren je nach Baujahr:
- Immobilien mit einem Baujahr vor 1925 können mit 2,5% über 40 Jahre abgeschrieben werden
- Immobilien mit einem Baujahr nach 1925 können mit 2% über 50 Jahre abgeschrieben werden
- Immobilien mit einem Baujahr ab 2023 können mit 3% über 33 Jahre abgeschrieben werden
Wird die Immobilie als Vermietungsobjekt angeschafft, können sich noch weitere Kosten steuerlich absetzen lassen, unter anderem:
- Maklerprovision und Notargebühren
- Kosten für ein Immobiliengutachten
- Sanierungs- und Modernisierungskosten für die Immobilie
- Zinsen für den Immobilienkredit