Die Grundsteuerreform, die 2025 in Kraft tritt, ist eine umfassende Neuberechnung der Grundsteuer in Deutschland. Ziel ist es, die Bemessungsgrundlage gerechter zu gestalten und an aktuelle Verhältnisse anzupassen. Hierfür wird eine neue Berechnungsgrundlage verwendet. Anstelle der alten Einheitswerte wird zukünftig der Bodenrichtwert und die Nutzung des Grundstücks für die Berechnung herangezogen.
Die Gemeinden legen selbst fest, mit welchem Hebesatz die Grundsteuer berechnet wird. Dieser kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Das Land Baden-Württemberg hat ein eigenes Modell für die Grundsteuerreform entwickelt. Dieses berücksichtigt insbesondere die Grundstücksfläche und führt in vielen Fällen zu höheren Grundsteuerzahlungen. In Mannheim wurden bereits neue Hebesätze beschlossen. Ab 2025 gelten für die Grundsteuer B 365 Prozent und für die Grundsteuer A 300 Prozent. Diese neuen Hebesätze können für einige Immobilienbesitzer zu höheren Belastungen führen, während andere weniger zahlen müssen.
Jeder Grundstückseigentümer erhält einen neuen Grundsteuerbescheid, der die neue Höhe der Grundsteuer ausweist. Die Grundsteuer kann für manche Immobilienbesitzer steigen, für andere sinken. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Lage des Grundstücks, der Größe und der Nutzung.