Alle Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung müssen versteuert werden. Der persönliche Steuersatz entscheidet über die tatsächliche Höhe der zu zahlenden Steuer. Jedoch kann die Vermietung einer Immobilie auch Steuervorteile mit sich bringen.
Schon beim Kauf einer Immobilie, sofern diese rein als Kapitalanlage genutzt werden soll, können anfallende Kosten wie die Maklerprovision, Notargebühren und anfallende Sanierungs- und Modernisierungskosten steuerlich abgesetzt werden. Auch die anfallenden Zinsen eines Immobilienkredits können als Werbungskosten abgesetzt werden.
Auch während der Vermietung können einige Kostenpunkte steuerlich berücksichtigt werden, etwa anfallende Kosten für Reparaturen, Renovierungen oder Sanierungsarbeiten, Betriebskosten für Müll und Heizung oder auch Kosten für andere Dienstleister wie einen Hausmeisterservice oder Schneeräumungsdienste können in der Steuererklärung angegeben werden sofern diese nicht umgelegt werden können.