Wer eine Immobilie erbt, sollte sich vorab Gedanken darüber machen, ob sich die Annahme des Erbes lohnt. Nicht selten sind Erbimmobilien noch nicht fertig abbezahlt – wer also eine Immobilie erbt, erbt auch die Schulden.
Darüber hinaus muss eine Änderung des Grundbucheintrags durch die Erben veranlasst werden. Soll die Immobilie direkt weiterverkauft werden, kann auf die Änderung des Grundbucheintrags als Zwischenschritt verzichtet werden, sofern der künftige Käufer keinen Bankkredit aufnehmen muss.
Auch gibt es diverse Möglichkeiten für die Erbimmobilie: nicht selten steht der Immobilienverkauf im Raum, insbesondere dann, wenn die Erben selbst bereits Eigentum besitzen, sich nicht um die geerbte Immobilie kümmern oder diese nicht selbst beziehen wollen. Aber auch die Vermietung der Immobilie ist eine Möglichkeit – unter Berücksichtigung aller Rechte und Pflichten, die als Vermieter auf die Erben zukommen.
Selbstverständlich kann die geerbte Immobilie auch selbst bezogen werden. Die Selbstnutzung der Immobilie hat den Vorteil, dass unter bestimmten Voraussetzungen (etwa die Nutzungsdauer) die Erbschaftssteuer entfällt. Zu beachten sind hierbei aber anfallende Kosten für die Auszahlung der Mitglieder einer Erbengemeinschaft, aber auch Kosten für die Renovierung, Sanierung und Modernisierung der Immobilie!